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BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 9/14 R |
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Mehr Sozialhilfe für Behinderte, die zu Hause leben
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Zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben, fest
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Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben
- bista.de (Kurzinformation)
Volle Sozialhilfe für bei Eltern lebende volljährige Behinderte
Verfahrensgang
- SG Köln, 12.12.2012 - S 21 SO 294/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 40/13
- BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 9/14 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 9/14 R
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 24.3.2015 (B 8 SO 5/14 R) in Fortführung seiner Entscheidungen vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 31/12 R) dazu im Einzelnen dargelegt hat, wird in § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII nF (ab 1.1.2011) vermutet, dass Personen bei Zusammenleben in einer Wohnung gemeinsam einen Haushalt führen, der auf diese Weise für jede Person zu einem "eigenen" wird.Wenn das LSG zudem ausführt, der Vater des Klägers sei der Hauptmieter der Wohnung und trage die "Generalunkosten" des Haushalts, ist dies rechtlich ohne Bedeutung, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R) ausführlich dargelegt hat.
- BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 5/14 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 9/14 R
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 24.3.2015 (B 8 SO 5/14 R) in Fortführung seiner Entscheidungen vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 31/12 R) dazu im Einzelnen dargelegt hat, wird in § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII nF (ab 1.1.2011) vermutet, dass Personen bei Zusammenleben in einer Wohnung gemeinsam einen Haushalt führen, der auf diese Weise für jede Person zu einem "eigenen" wird.In die Prüfung, ob die gesetzliche Vermutung der eigenständigen Haushaltsführung widerlegt ist, hat das Gericht erst einzutreten, wenn qualifizierter Vortrag des beklagten Sozialhilfeträgers zu den Auswirkungen der Behinderung auf die Fähigkeit zur Beteiligung an der Haushaltsführung Anlass gibt, wie der Senat ebenfalls ausführlich in seiner Entscheidung vom 24.3.2015 (B 8 SO 5/14 R) dargelegt hat und worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 31/12 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Auszug aus BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 9/14 R
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 24.3.2015 (B 8 SO 5/14 R) in Fortführung seiner Entscheidungen vom 23.7.2014 (B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 31/12 R) dazu im Einzelnen dargelegt hat, wird in § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII nF (ab 1.1.2011) vermutet, dass Personen bei Zusammenleben in einer Wohnung gemeinsam einen Haushalt führen, der auf diese Weise für jede Person zu einem "eigenen" wird.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 261/17 Soweit der Antragsgegner im Schuljahr 2016/17 bis zum Erlass des Bescheides vom 15. Dezember 2016 Leistungen ohne schriftlichen Bescheid gewährt hat, hat er hiermit zwar - wovon das SG zu Recht ausgegangen ist - konkludente Leistungsbewilligungen erlassen (…vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 11, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 9/14 R - juris Rn. 10).